In der für kommenden Freitag avisierten Gesprächsrunde zwischen dem DGB und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf der einen Seite und der Landesregierung auf der anderen seien noch Details zu erörtern. Die GEW-Landesvorsitzende zeigte sich aber optimistisch, zu einem guten Ergebnis zu kommen: „Die Landesbeschäftigten und Versorgungsempfänger*innen haben es verdient.“
Hintergrund:
Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgungsbezüge in drei Schritten: zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung um 3,2 Prozent, weitere 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Die im Tarifvertrag vereinbarte soziale Komponente, 240 EURO über die Laufzeit von 33 Monaten, kann aus besoldungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot) nicht für Beamt*innen umgesetzt werden. Dies gilt auch für weitere Elemente der Tarifeinigung wie z.B. die Erhöhung der sog. Angleichungszulage.
Berthold Paschert
Pressesprecher
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