Mit der Einführung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder 2006 mussten tarifbeschäftigte Lehrkräfte erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Die Dienstrechtsreform hat für beamtete Lehrkräfte ähnliche Folgen. Etwa 13.000 Lehrkräfte sind über Jahre befristet eingestellt und müssen als Sparopfer für eine verfehlte Wirtschaftspolitik herhalten. Hoch motivierte, bes-tens ausgebildete Lehrkräfte werden trotz sehr guter Examina nicht in den Schuldienst eingestellt, sondern in den Hartz-IV-Bezug geschickt.
Lehrer*innen brauchen Entlastung
Die Apologeten neoliberaler Wirtschaftspolitik werden nicht müde, gerade den öffentlichen Dienst und somit auch die Beschäftigten im Bildungsbereich als unproduktiv abzustempeln, um zu begründen, dass man die Arbeitszeit noch erhöhen sollte. Die Schuldenbremse wird missbraucht, um den Ruf nach Arbeitszeitverlängerungen lauter werden zu lassen. So fordert der Landesrechnungshof NRW die Kürzung der Altersentlastung bei Lehrkräften, was nichts anderes als eine Gehaltskürzung für die Beschäftigten und den Ausschluss von arbeitslosen Lehrkräften von einer existenzsichernden Tätigkeit bedeutet. Zusätzlich setzt die NRW-Landesregierung auf weitere Arbeitsverdichtung: Die KollegInnen im Regierungsbezirk Köln leisteten im Schuljahr 2011/2012 160.000 Stunden bezahlte Mehrarbeit. Eine ausreichende Vertretungsreserve ist dringend notwendig, um die miserablen Arbeitsbedingungen an den Schulen nicht noch weiter zu verschlechtern. Die Belastung wird durch neue außerunterrichtliche Aufgaben, die sich unter anderem durch eine sich verändernde Bildungslandschaft ergeben, verschärft. Die Folgen dieser Arbeitgeberpolitik liegen auf der Hand: Arbeitsverdichtung, eingeschränkte Erholungsmöglichkeiten sowie der Mangel an Anerkennung und Wertschätzung führen vermehrt zu Stresserkrankungen, die den Hauptgrund für Frühverrentungen darstellen. Einschlägige Studien fordern daher eine Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrkräften auf circa 20 Pflichtstunden. Wirtschaftswissenschaftler Heinz-J. Bontrup fordert mittelfristig in den nächsten fünf Jahren die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Dies könne aufgrund der nicht vollzogenen Arbeitszeitverkürzung in der Vergangenheit nur noch durch eine Umverteilung von oben nach unten realisiert werden. Die gesamtwirtschaftliche Gewinnquote müsse deshalb adäquat sinken. Wie kann die Finanzierungsgrundlage für eine Arbeitszeitverkürzung im Bildungsbereich erwirtschaftet werden? Kategorien wie Produktivität und Gewinn sind hier kaum anwendbar. Lehrkräfte arbeiten zwar hochproduktiv, wenn sie erfolgreich Unterrichtsinhalte vermitteln und Methoden anwenden, die die Schüler*innen stärker in den Unterricht einbeziehen, doch lässt sich ihre Arbeitsproduktivität schlecht in absoluten Zahlen messen.
Kürzere Arbeitszeiten sinnvoll finanzieren
Massenarbeitslosigkeit ist teuer. Trotz der Kürzung von Fördermitteln für Langzeitarbeitslose unter der schwarz-gelben Bundesregierung lagen die Kosten für die Arbeitslosenunterstützung in 2013 bei weit über 50 Milliarden Euro. Dieses Geld würde bei Vollbeschäftigung frei und könnte besser angelegt werden: Im Bildungsbereich wird es dringend benötigt, auch um bessere Arbeitsbedingungen und faire Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Weiterhin gilt es, die Staatsschuldenkrise umzudeuten. Für die hohe Staatsverschuldung gibt es drei Gründe: die Wiedervereinigung, die Steuergeschenke seit 1998 und die Bankenrettung. Hier ist die Politik zum Umdenken aufgefordert! Die Profiteure der Steuergeschenke und der Bankenrettung müssen sich solidarisch an der Staatsfinanzierung beteiligen. Dass genügend Verteilungsspielraum vorhanden ist, zeigt der Reichtumszuwachs privater Haushalte, der von 1991 bis 2009 um 186,1 Prozent auf etwa 3.139,7 Milliarden Euro angewachsen ist. Dieser Prozentsatz entspricht ungefähr der Zunahme der Staatsverschuldung im gleichen Zeitraum. Im Haushalt des Landes NRW gibt es drei große Positionen: die Zuwendungen an die Kommunen, den Personalbereich und den Bildungssektor. Die Länder müssen entsprechende Finanzmittel erhalten, um ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen zu können. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die nach Artikel 116 Grundgesetz den Ländern zusteht, würde nach dem steuerpolitischen Konzept der GEW rund 20 Milliarden Euro in ihre Kassen spülen und ihnen neuen Handlungsspielraum verleihen. Eine solche Bündelung von finanziellen Maßnahmen würde das Land NRW auch davon entlasten, angesichts der Schuldenbremse nach neuen Kürzungsmöglichkeiten im Personalbereich suchen zu müssen. Vielmehr wäre auch ein Umdenken in der Personalpolitik im Bildungsbereich möglich, die Lehrkräfte anscheinend nur als Kostenfaktor sieht.
Jochen Bauer // In: nds 5-2014