Beamt*innen und Tarifrunde: Was geht uns der Streik an?

Ein Erfolg in den Tarifverhandlungen TV-L erhöht die Besoldung

Vom Ergebnis einer Tarifverhandlung der Länder (TV-L) sind beamtete Kolleg*innen direkt betroffen: Im Anschluss steht in der Regel eine Besoldungserhöhung an. Auch deshalb ist Unterstützung bei Streiks gefragt!
Beamt*innen und Tarifrunde: Was geht uns der Streik an?

Foto: Jürgen Bindrim

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) informierte Anfang des Jahres über die Folgen der steuerlichen Änderungen ab 1. Januar 2019. Danach mindern Änderungen des Grundfreibetrags und der Ausgleich für die sogenannte kalte Progression die Steuerlast, sodass es zu höheren Nettobeträgen kommt. Es handelt sich bei dem höheren Auszahlungsbetrag aber nicht um eine Erhöhung des Gehalts auf Basis einer Besoldungserhöhung. Erst müssen die Tarifverhandlungen 2019 erfolgreich von den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern bestritten werden.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung seit 2006

Das Ergebnis der Tarifrunde sorgt für die Besoldungserhöhung. Seit 2006 wird auch die Beamt*innenbesoldung angehoben, wenn die Tarifgehälter der Angestellten im Landesdienst steigen.

Vor 2006 war dies immer dann der Fall, wenn die Gehälter stiegen im damals für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gültigen Bundesangestelltentarifvertrag – also im Bereich der Kommunen, des Bundes und der Länder. Insbesondere die Streiks der Kolleg*innen der Müllabfuhr führten zu Lohnerhöhungen. Sie waren der Maßstab für die von den Gewerkschaften geforderte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen. Zuletzt hat die Übertragung ab 2017 in zwei Schritten mit zunächst zwei Prozent und in 2018 mit 2,35 Prozent stattgefunden.

Beschäftigte müssen hinter den Forderungen ihrer Gewerkschaft stehen

Mit den tarifpolitischen Veränderungen, die insbesondere durch die Arbeitgeber herbeigeführt wurden, sind nun alle Landesbeschäftigten – und hier insbesondere angestellte Lehrkräfte – alle zwei Jahre aufgerufen, Verbesserungen der Gehälter zu erkämpfen. Das geht nur, wenn den Landesregierungen als zuständiger Arbeitgeber gezeigt wird, dass alle Beschäftigten hinter den Forderungen der Gewerkschaften stehen. Das Mittel der Wahl ist dabei ganz klar der Streik.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte zuletzt in 2018, dass Beamt*innen nicht während ihrer Arbeitszeit streiken dürfen. Beamtete Lehrer*innen dürfen demnach keinen Unterricht ausfallen lassen, wenn sie an einem Streik teilnehmen.

So unterstützen Beamt*innen ihre tarifbeschäftigten Kolleg*innen beim Streik

Beamt*innen und der GEW als ihre Gewerkschaftsvertretung bleiben andere unterstützende Möglichkeiten offen:

  • Beamt*innen können, wenn sie keinen Unterricht haben, zur Streikkundgebung gehen und damit die Anzahl der Unterstützer*innen deutlich erhöhen. Das gilt neben den verbeamteten Lehrkräften insbesondere auch für die Polizeibeamt*innen, die beim zentralen Streik in Düsseldorf traditionell unterstützen.
  • Beamt*innen können die Vertretung von angestellten Lehrkräften verweigern, die sich im Warnstreik befinden. Es gibt keine Verpflichtung, einen Streikbruch auszuführen.
  • Allgemein können angestellte Kolleg*innen in ihrem Arbeitskampf, der letztlich Auswirkungen auf das eigene Beamt*innengehalt hat, moralisch unterstützt werden. Es sollte im Kollegium niemals zu Anfeindungen kommen, wenn Angestellte zum Warnstreik gehen. Unterstützen Sie ihre Kolleg*innen! Seien Sie solidarisch!

Ute Lorenz, Referentin für Beamt*innenrecht und Mitbestimmung der GEW NRW