Inklusion muss Aufgabe aller Schulformen bleiben

Vier Verbände legen ein gemeinsames Positionspapier vor

Vier Verbände, die sich für die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens engagieren und das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bejahen, haben ein gemeinsames Positionspapier für eine gelingende Fortführung der Inklusion an Gesamtschulen und Sekundarschulen in NRW verfasst. Sie fordern mehr Investitionen, wenn sich schulische Inklusion qualitativ verbessern soll. Und alle Schulformen müssen beteiligt bleiben.
Inklusion muss Aufgabe aller Schulformen bleiben

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Die GEW NRW, die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule NRW (GGG NRW), die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW (LEiS NRW) und die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen (SLV-GE-NRW) haben Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Die Forderungen der Verbände machen deutlich, dass sie sich einmischen bei der Neuausrichtung der schulischen Inklusion. Das Positionspapier soll Grundlage sein.

Verlässliche Ressourcen statt Budgetlösung

Alle beteiligten Verbände sind sich einig, dass die von der GEW NRW 2011 beschlossene Formel 20-5-2 grundsätzlich erstrebenswert ist. Das bedeutet 20 Schüler*innen je inklusiv arbeitender Klasse, davon maximal fünf Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Doppelbesetzung.

Bei der anstehenden Neuausrichtung muss in einem ersten Schritt die bestehende Budgetlösung durch die Zuweisung verlässlicher Ressourcen im Stellenplan jeder einzelnen Schule ersetzt werden. Diese Stellen werden von der Schule und der für die Schulform zuständigen Schulaufsicht bewirtschaftet. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zählen für die Berechnung der Stellen für Regelschullehrkräfte doppelt; für die Stellen von Sonderpädagog*innen an Regelschulen gilt die gleiche Relation von Schüler*innen pro Stelle wie für Förderschulen.

Neue Verfahrensregeln für sonderpädagogische Förderung erforderlich

Im Interesse der Schüler*innen muss bei diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf der notwendige Stellenanteil für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren, das auf der Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung basiert, muss auch in der Sekundarstufe I zu Stellen führen. Sonderpädagog*innen an Regelschulen sind grundsätzlich Teil des Stellenplans der Regelschulen. Können ausgeschriebene Stellen für Sonderpädagog*innen nicht besetzt werden, entscheiden die Schulen, ob sie die Stellen für andere Lehrämter ausschreiben.

Wichtig ist, dass die Schüler*innen mit Förderbedarf bei der Aufnahme an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens einbezogen werden. Das gilt insbesondere für das Aufnahmekriterium Leistungsheterogenität.  

Mitwirkung bei der Neuausrichtung der Inklusion

Die beteiligten Verbände stehen bei der angekündigten Neuausrichtung mit ihrer Expertise beratend zur Verfügung. Sie halten fest, dass Förderschulgruppen an allgemeinbildenden Schulen, wie im Koalitionsvertrag erwähnt, alles andere als sinnvoll sind. Dieses Konzept widerspricht dem Grundgedanken von Inklusion und stigmatisiert die Schüler*innen und die Schule.

Michael Schulte, Geschäftsführer der GEW NRW