GEW-NRW-Kampagne zum Teilzeitreferendariat wirkt

NRW-Schulministerin will bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schnell umsetzen

Die GEW NRW begrüßt die Ankündigung von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer, dass angehende Lehrer*innen künftig auf ihren Wunsch das Referendariat in Teilzeit absolvieren können. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Entwurf des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) NRW zur Änderung der Rechtsgrundlagen des Vorbereitungsdienstes beschlossen. Demnach soll erstmalig zum 1. November 2018 aus familiären Gründen eine Streckung der schulischen Unterrichtsverpflichtung auf zwei Jahre im Rahmen der Ausbildung möglich sein.
GEW-NRW-Kampagne zum Teilzeitreferendariat ein Erfolg

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„Unsere Kampagne für das Teilzeitreferendariat hat offenbar erste Früchte getragen. Wir haben Druck gemacht, dass eine entsprechende Regelung der Vorgängerregierung im Landesbeamtengesetz endlich auch für die Referendar*innen in der Ausbildung zur Lehrkraft umgesetzt wird“, sagte die Vorsitzende der GEW NRW Dorothea Schäfer nach der Veröffentlichung des Ministeriums. Bei der Bildungsgewerkschaft seien viele Nachfragen von jungen Menschen eingegangen, die sich diese Option für ihren Weg in den Beruf als Lehrkraft wünschten. Ein Vorbereitungsdienst in Vollzeit bei gleichzeitiger Kinderbetreuung stelle eine enorme Anforderung dar und habe viele Absolvent*innen eines Lehramtsstudiums abgeschreckt, die zweite Phase der Ausbildung anzutreten. Die Belastung gelte für die schulische Ausbildung wie für die Ausbildung im Fachseminar gleichermaßen, was allerdings im Änderungsentwurf nicht genügend zum Ausdruck komme. Dorothea Schäfers Einwand: „Bei der vom Ministerium vorgesehenen Ausgestaltung des Teilzeitreferendariats hätten wir uns mehr Flexibilität gewünscht. Da geht es ausschließlich um die Streckung der Unterrichtsverpflichtung. So ist der Entwurf noch nicht familienfreundlich.“

Völlig unverständlich bleibt aus Sicht der GEW NRW, wie die Veröffentlichung des Entwurfs für die Änderung der Lehrer*innenausbildung und die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im NRW-Landtag zum Teilzeitreferendariat zeitlich zusammenpasst. Dorothea Schäfer sagte: „Am 11. April lag der Entwurf des Schulministeriums als Kabinettsvorlage fertig auf dem Tisch. Eine Woche später erfolgte eine nebulöse Information des Parlaments, aus der nicht hervorgeht, dass dieser Änderungsentwurf bereits vorliegt und in die Verbändeanhörung geht. So geht man nicht mit Betroffenen um.“

In der Kampagne „Besser anders! Teilzeit-Ref jetzt!“ hat die GEW NRW die Landesregierung aufgefordert, das Teilzeitreferendariat zeitnah nach den von der rot-grünen Landesregierung geänderten Vorgaben des Landesbeamtengesetzes (§ 64 LBG) umzusetzen. Die Forderung der GEW NRW: „Die Regelungen müssen nicht nur familienfreundlich, sondern auch flexibel sein – vor allem mit Blick auf den Beginn der Teilzeit. Damit mehr junge Menschen Lehrer*in werden möchten, müssen die Bedingungen schon in der Ausbildung stimmen. Erst recht in Zeiten des Lehrkräftemangels.“

Berthold Paschert
Pressesprecher
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