Dienstlaptop: Gutachten bestätigt Forderung der GEW NRW

Land muss letztlich für digitale Ausstattung der Lehrkräfte sorgen

Ein gestern veröffentlichtes Gutachten im Auftrag der grünen Landtagsfraktion sorgt für rechtliche Klarheit im lange währenden Streit um die Zuständigkeit bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten. Die juristische Expertise nimmt die Landesregierung und die Kommunen als Schulträger gemeinsam in die Pflicht und unterstützt damit die Forderung der GEW NRW.
Dienstlaptop: Gutachten bestätigt Forderung der GEW NRW

Foto: alfa27/Fotolia

Die Vorsitzende der GEW NRW, Dorothea Schäfer, erklärte dazu: „Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind jetzt hinlänglich geklärt. Jetzt gibt es kein Wegducken mehr, Landesregierung und Kommunen sind gemeinsam am Zug. Der rechtswidrige Zustand muss ein Ende haben und die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten muss jetzt unverzüglich angegangen werden.“ Dafür habe sich die Bildungsgewerkschaft seit jeher eingesetzt. Behelfslösungen an den Schulen wie z.B. Bring Your Own Device, die Verwendung eigener Computer und Laptops, seien insbesondere datenschutzrechtlich fragwürdig, das bestätige auch das Gutachten.

Professor Michael Wrase vom  Wissenschaftszentrum  Berlin, der  im Auftrag des Parlamentarischen  Beratungs- und  Gutachterdienstes  des Landtags Nordrhein-Westfalen die juristische Expertise erstellt hat, stützt sich auch auf Aussagen der GEW NRW im Rahmen einer  Expertenanhörung am 5. September diesen Jahres im Landtag NRW.
 
Der Gutachter kommt zu folgenden Ergebnissen:  eine angemessene IT-Ausstattung ist Aufgabe der Kommunen als Schulträger. Der Schulträger muss entweder Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl im Schulgebäude anbieten oder Lehrkräfte mit Computern ausstatten. Das Land als Dienstherr muss seinerseits aktiv auf den Schulträger einwirken, dieser Pflicht nachzukommen. Andernfalls ist die Lehrkraft befugt, sich ein digitales Endgerät anzuschaffen und das Land auf Erstattung zu verklagen. Die Landesverfassung NRW verlangt verfassungsrechtlich zwingend eine finanzielle Belastungsausgleichsregelung zugunsten der Kommunen.

Berthold Paschert
Pressesprecher
berthold.paschert@gew-nrw.de
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