Das Bündnis beschreibt die Vorhaben der von Schulministerin Yvonne Gebauer als „nicht geeignet, den Aufbau der inklusiven Bildung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und zu fördern.“ Sie führen vielmehr zu der Besorgnis „dem menschenrechtlichen Verständnis von Inklusion“ zu widersprechen. Durch die vorgesehene Bündelung reduziere die Landesregierung im Endeffekt die Zahl der inklusiven Schulen der Sekundarstufe, versäume aber gleichzeitig eine Planung vorzulegen, wie der Aufbau der inklusiven Bildung weiter vorangehen soll.
Vollständig inklusive Schullandschaft muss das Ziel sein
Deshalb fordert das Bündnis in seiner Erklärung vom 30. November 2018 die Landesregierung auf, endlich einen Inklusionsplan vorlegen: „Darin muss sie darlegen, in welchen zeitlichen und inhaltlichen Schritten die inklusive schulische Bildung zu einem flächendeckenden und wohnortnahen Angebot und letztlich zu einer vollständig inklusiven Schullandschaft ausgebaut wird. Der Inklusionsplan muss auch darlegen, mit welchen Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Prozessbegleitung der Schulen die Steigerung der Qualität im Gemeinsamen Lernen erreicht werden soll.“
Darüber hinaus ermahnt das Bündnis die Landesregierung, das Inklusionsverständnis der UN als Menschenrecht zu akzeptieren: „Sie muss gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusive Bildung wirksame Maßnahmen einleiten, um den Prozess der Inklusion fortzusetzen. Inklusive Bildung ist keine Belastung oder Wohltat der Landesregierung, sondern fundamentales Recht und Bereicherung der Gesellschaft. Deshalb muss Inklusion höchste Priorität haben.“
Bedingungen für das Gemeinsame Lernen verschlechtert!
Die „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in den Schulen“, der Runderlass „Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ und die Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen verändern die Bedingungen für das Gemeinsame Lernen: „Unter anderem werden neue Personalstellen für das Gemeinsame Lernen in den Landeshaushalt eingestellt. Es werden „Qualitätsanforderungen“ an Schulen des Gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe gestellt und es wird ein Personalschlüssel für das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe vorgegeben (25 – 3 – 1,5). Gleichzeitig werden die Mindestgrößen für die Förderschulen über fünf Jahre komplett ausgesetzt und anschließend deutlich reduziert. Die Landesregierung verbindet damit die Erwartung, dass die Schulträger die Zeit nutzen, um ein möglichst wohnortnahes Förderschulangebot bereitzustellen.“
Kaum Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen zur Neuausrichtung der Inklusion
Während die Förderschulen nach Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation vorrangig mit Lehrkräften versorgt würden, sei die versprochene Versorgung der inklusiven Schulen mit Lehrkräften völlig ungesichert. Angesichts des gravierenden Mangels an Lehrer*innen und Sonderpädagog*innen blieben viele Stellen unbesetzt. Die in Aussicht gestellte personelle Verbesserung stehe nur auf dem Papier. Überdies würden Qualitätsanforderungen an die Schulen des Gemeinsamen Lernens gestellt, ohne dass sich die Landesregierung verpflichte, die Schulen mit konkreten Maßnahmen bei der Qualitätssteigerung in angemessener Form zu unterstützen.
GEW NRW aktiv dabei im Bündnis für inklusive Bildung in NRW
Das Bündnis für inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen fordert Landtag und Landesregierung auf, den Aufbau des inklusiven Bildungssystems in NRW mit Vorrang zu behandeln und verweist in diesem Kontext auch auf die Kritik der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Unter den inzwischen 40 Organisationen, die dem Bündnis angehören seit der Gründung im Juni 2018, ist auch die GEW NRW. Außerdem sind zahlreiche Elternvereine, die Landesschüler*innenvertretung, der Landesbehindertenrat, die LAG Selbsthilfe, der Grundschulverband NRW sowie die Sozialverbände SoVD und VdK im Bündnis aktiv.
Berthold Paschert, Pressesprecher der GEW NRW