1:1 Übertragung des Tarifergebnisses vereinbart

Guter Tag für Beamt*innen und Anwärter*innen

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wird auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in Nordrhein-Westfalen übertragen. Anwärter*innen profitieren besonders. Darauf haben sich heute bei einem Gespräch in der Staatskanzlei Gewerkschaften und Landesregierung geeinigt.
1:1 Übertragung des Tarifergebnisses vereinbart

Foto: natara/Fotolia

 „Das Engagement der Gewerkschaften hat sich gelohnt. Vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels an unseren Schulen ist die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses der einzig vernünftige Schritt“, erklärt Dorothea Schäfer, Vorsitzende der GEW NRW. „Wenn wir mehr Menschen für den Lehrerberuf begeistern wollen, brauchen wir eine Attraktivitätsoffensive. Dazu gehört auch eine angemessene Besoldung. Dass auch die Lehramtsanwärter*innen von unserer Einigung profitieren, ist nur konsequent. Gerade hier gibt es großen Nachholbedarf angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten,“ unterstrich GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer nach Abschluss der Verhandlungsgespräche in der Düsseldorfer Staatskanzlei. Positiv hervorzuheben sei auch, dass Gespräche über Maßnahmen für einen attraktiveren öffentlichen Dienst geführt werden sollen, die über Fragen der Besoldung hinausgehen. Schäfer zeigte sich insgesamt sehr zufrieden. Der positive Verlauf und die guten Ergebnisse bedeuteten für die Lehrkräfte an den Schulen nicht nur mehr Geld, sondern auch die verdiente Anerkennung ihrer Arbeit.

Die Übertragung führt zu einer Anhebung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in drei Schritten: Rück-wirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, weitere 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021. Darüber hinaus werden die Bezüge der Anwärter*innen rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils um 50 Euro angehoben. Die Anwärter*innen erhalten zudem einen Urlaubstag mehr. Die im Tarifabschluss vereinbarten strukturellen Verbesserungen für Tarifbeschäftigte - wie die Erhöhung der Angleichungszulage oder die neuen Tabellen für Erzieherinnen im Landesdienst sind nicht auf die Beamt*innen übertragen worden.

Berthold Paschert
Pressesprecher
berthold.paschert@gew-nrw.de
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