Die Sonderpädagogische Förderung von Schüler*innen mit einem entsprechenden Förderbedarf wird in Dortmund an Förderschulen und immer mehr in den Allgemeinen Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens umgesetzt. Entsprechend dem gesellschaftlichen Willen zur Inklusion (Ratifizierung der UN-Konvention) und den zu erwartenden gesetzlichen Vorgaben (Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes NRW) unterliegt die Dortmunder Schulstruktur einem erheblichen Wandel. Die GEW Dortmund will mit diesem an den Gegebenheiten der Stadt Dortmund orientierten Positionspapier Anregungen für einen gelingenden Inklusionsprozess geben.
Inklusion braucht Raum
Zur Umsetzung einer erfolgreichen inklusiven Schulentwicklung in Dortmund benötigen die Schulen Förderräume, spezielle Fachräume für Arbeitslehre und Hauswirtschaft, Räume für Beratung und Diagnostik., Pflege- und Therapieräume, Räume für Fördermedien und Diagnostikmaterial sowie die Realisierung einer barrierefreien Nutzung.
Inklusion braucht Struktur
Zur Umsetzung einer erfolgreichen inklusiven Schulentwicklung in Dortmund benötigen die Schulen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Es bedarf klarer Aufgabenbeschreibungen für die Zusammenarbeit zwischen Regelschullehrer*innen und Sonderpädagog*innen. Verantwortlichkeiten müssen geregelt sein.
Inklusion braucht professionelle Qualität
Zur Umsetzung einer erfolgreichen inklusiven Schulentwicklung in Dortmund benötigen die Schulen fachlich qualifiziertes Personal. Die Lehrkräfte benötigen spezielle Fortbildungen und Zeit für kollegialen Austausch. Die entwickelten hohen Standards sonderpädagogischer Förderung in Dortmund müssen erhalten werden. Benötigte personelle Ressourcen müssen zur Verfügung gestellt werden.
Stadtbezirksbezogenes Unterstützungszentrum Inklusion
- Weiterentwicklung einer der bisherigen Förderschulen pro Stadtbezirk
- schulübergreifende Nutzung der vorhandenen behindertengerechten Fachräume
- schulübergreifende Nutzung der vorhandenen Medienwerkstätten und Diagnostikmaterialien
- schulübergreifende Beratungs- und Unterstützungssysteme
- schulübergreifende Nutzung der Beratungs- und Therapieräume
- Bündelung und Organisation der sonderpädagogischen Expertise
- schulübergreifende Fortbildungen / kollegiale Fallberatungen
Begründung:
Auf Antrag und durch sächliche Unterstützung des Schulträgers Stadt Dortmund und des Schulamtes für die Stadt Dortmund wurden im Stadtteil Lütgendortmund durch das Kompetenzzentrums Sonderpädagogische Förderung Dortmund-West gezeigt, wie eine vernetzte sonderpädagogische Förderung mit den Bereichen Prävention und Beratung, aber auch Förderung im Gemeinsamen Lernen, zu Erfolgen hin zu einer inklusiven Schulentwicklung führen könnte. Dabei wurde die Bedeutung der Festschreibung klarer Verantwortlichkeiten sowie die erfolgreiche Kooperation „auf kurzen Wegen“ innerhalb einer kleineren lokalen Fläche deutlich. Deswegen sollte der Schulträger Stadt Dortmund seine vorhanden Ressourcen sowie die günstige lokale Strukturierung in Stadtbezirke nutzen, um eine „Inklusive Schul-entwicklung“ offensiv anzugehen. In diesem Zusammenhang geht die GEW Dortmund davon aus, dass die Stadt Dort-mund das Entscheidungs- und Wahlrecht der Eltern über den Ort der sonderpädago-gischen Förderung so ernst nimmt, dass durch ein flächendeckendes Angebot an För-derschulen aller Förderschwerpunkte im Gesamtrahmen einer „Inklusiven Schulent-wicklung“ noch die Wahlmöglichkeit zwischen Gemeinsamen Lernen und Förderung an einer Förderschule besteht. Die Stadt Dortmund verfügt über entsprechend ausgestattete Förderschulen in gut erhaltenen Schulgebäuden in jedem Stadtbezirk, die man aus Sicht der GEW Dort-mund als Gebäude auf keinen Fall aufgeben und deren Ausstattung zum Nutzen aller Schulen im Stadtbezirk „inklusiv“ nutzbar gemacht werden sollte. Die hier gemachen Ausführungen stützen sich auf Beschreibungen der Entwicklung von Förderzentren, Kompetenzzentren Sonderpädagogische Förderung sowie Unterstützungszentren, die u.a. Klemm/Preuss-Lausitz in ihrem Gutachten für die Landesregierung NRW zur Umsetzung der Inklusion unter dem Schlagwort „Regionale Beratungs- und Unterstützungssystem“ (REBUS) formuliert haben.
Darauf aufbauend soll pro Stadtteil eine der bisherigen Förderschulen, hier vor allem die bisherigen Förderschulen Lernen, zu einem stadtbezirksbezogen Unterstützungszentrum Inklusion weiterentwickelt und umstrukturiert werden. Die hier vorhandenen Fachräume können vor allem im Rahmen der zieldifferenten Förderung an den Allgemeinen Schulen für den Berufsvorbereitungsunterricht und für Hauswirtschaft genutzt werden, da diese an den Allgemeinen Schulen häufig noch fehlen. Stadtteilbezogen können die vorhanden umfangreichen Sammlungen an sonderpädagogischen Förder- und Diagnostikmaterialien in einem Ausleihesystem allen Schulen nutzbar gemacht werden. Vorhandene Lernwerkstätten können von Schülergruppen der Allgemeinen Schule aufgesucht werden. Stadtteilbezogen können diese Inklusionszentren eine Vernetzungs-, Beratungs- und Fortbildungsstruktur für alle beteiligten Lehrkräfte bereitstellen. Vor allem der kollegiale Austausch und Reflexion der sonderpädagogischen Lehrkräfte kann hier durch gemeinsame Dienstbesprechungen gesichert werden. Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte, Elternberatungen sowie spezielle Therapieangebote können hier umgesetzt werden, ohne dass an den Allgemeinen Schulen Extraräume bereitgestellt wer-den müssen. Letztlich können an diesen Inklusionszentren durch eine Bündelung der sonderpäda-gogischen Expertise die hohen Standards sonderpädagogischer Förderung in Dort-mund nachhaltig gesichert werden. Die Realisierung einer (temporären) Beschulung von bestimmten SchülerInnengrup-pen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wäre in diesen Inklusionszentren für einen Stadtbezirk möglich. Die Orientierung am Stadtbezirk würde einen organisatorisch überschaubaren Rahmen mit kurzen Wegen in einer klaren Struktur bezogen auf einen gegebenen Sozialraum bedeuten. Der Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräfte bezogen auf den Stadtbezirk kann vom Inklusionszentrum sachgerecht und unbürokratisch in einer überschaubaren Größenordnung organisiert werden. Koordinierend können an diesen Inklusionszentren die bisherigen Schulleitungen Förderschulen tätig werden, deren hohe Kompetenz im Rahmen von Beratungs- und Fortbildungsangeboten so auch langfristig für alle Schulen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems gesichert wäre.