Kritik und Lösungsvorschläge zur Neugestaltung Schulbegleitung in Dortmund

Stellungnahme des GEW Stadtverbandes Dortmund

Die Neugestaltung der Schulbegleitung in Dortmund birgt zum jetzigen Zeitpunkt viele offene Fragen, aber aus Sicht der GEW Dortmund auch vorhersehbare Probleme.

Die Beantragung der Schulbegleitung gestaltet sich nun dezentral. Eltern sind vom Gesetz her alleiniger Antragsteller. Es ist davon auszugehen, dass viele Eltern über die Möglichkeit einer Beantragung von Hilfen keine Kenntnis haben bzw. zur Beantragung dieser auch nicht motiviert sind. Dazu wissen Eltern häufig nicht, an wen sie sich im konkreten Fall mit Unterstützungsgesuchen wenden können. Hier sehen wie die Problematik, dass viele Eltern aus unterschiedlichsten Gründen (Ängste vor dem Amt, Bildungsferne, Sprachbarrieren…) sich nicht in der Lage sehen, selbstständig den Antrag auf Teilhabe an Bildung für ihr Kind zu stellen. Hier hat Schule nun wenig/ kaum Einfluss auf das Antragsverfahren.
Die GEW Dortmund formuliert aufgrund dessen folgende Ideen zur Neugestaltung Schulbegleitung in Dortmund:

  • Bündelung der Aufgaben zur Beantragung von Schulbegleitung amtsübergreifend in einer zentralen Anlaufstelle, ähnlich wie ehemals SchuBiDo
  • Einführung niederschwelliger Hilfen für unterstützungsbedürftige Familien bei Terminabsprachen/ Termineinhaltung/ Terminbegleitung zur Erziehungsberatungsstelle/ Untersuchungsterminen (Wegbegleitung, Sprachrohr). Hier sind keine SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) gemeint, sondern kurzfristige Unterstützungsangebote (qualifizierte, eigenständig agierende Kolleg*innen) angegliedert an Schule oder zumindest zentral im Stadtteil.
  • Ansprechpartner und Kommunikationswege müssen transparent veröffentlich insbesondere Kontaktdaten mit Telefonnummern, E-Mail und Sprechzeiten
  • Erweiterung des Datenschutzes, um Möglichkeiten der Vernetzung/ des Austausches für Schule und Amt zu schaffen. (Vor allem, wenn Eltern keinen Bedarf in Schule sehen wollen)

Die Erziehungsberatungsstellen haben zum jetzigen Zeitpunkt schon kaum Kapazitäten, diese Fälle zu bearbeiten und es entstehen lange Wartezeiten bei der Terminvergabe. Ebenso sieht die Kapazität bei Kinder- und Jugend-psychiatrischen Einrichtungen häufig nicht anders aus. Ein verlässlicher Bearbeitungszeitraum muss her.

  • Mehr Kapazitäten bei der Erziehungsberatungsstelle schaffen, u.a. da die Termine als Voraussetzung für die Beantragung einer Schulbegleitung notwendig sind. Hier dürfen keinen langen Wartezeiten entstehen.
  • Ebenso die Schaffung von mehr Kapazitäten im SPZ (Sozialpädiatrischen Zentrum)/ Kinderpsycholog*in/-Psychiater*in

Des Weiteren spielt auch die Gestaltung des Prozesses der Einschulung eine immer größer werdende Rolle. Gerade im Zuge der Pandemielage sind viele vorschulische Fördermaßnahmen und auch Diagnostik nicht/ oder nur teilweise durchgeführt worden. Da vielen Kindern nicht die Möglichkeit gegeben werden konnten, ihre basalen Kompetenzen, die ihrem Lebensalter entsprechen, entwickeln zu können, müssen mehr Möglichkeiten für eine basale und grundlegende Förderung geschaffen werden. Durch diese umfängliche Förderung können die Vorläuferfähigkeiten, die für den Schriftspracherwerb und die Ausbildung mathematischer Kompetenzen notwendig sind, unterstützt werden. Modelle, ähnlich dem Schulkindergarten werden nötig sein, um die umfänglichen basalen Fähigkeiten zu stärken, damit die Kinder erfolgreich am schulischen Leben teilhaben können. Der Wegfall des Programms „Budget-Schulen“ im Rahmen der jetzigen Schulbegleitung, der zumindest an diesen Standorten eine Grundqualität schaffen konnte, droht wegzubrechen. Zur Sicherung einer barrierefreien Förderung von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern und zur Weiteren Sicherung des inklusiven Schulsystems in Dortmund fordert die GEW Dortmund:

  • den Erhalt der Budgetschulen
  • Einsatz und Sicherung von Klassenhelfern an Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen als Ort des Gemeinsamen Lernens, insbesondere an den Standorten mit hohem Sozialindex

Der Wechsel zu einer weiterführenden Schule gestaltet sich unserer Erfahrung nach für viele Schüler*innen sehr schwierig. Gerade eine Schulbegleitung kann beim Wechsel von einem eher kleinen Schulsystem wie der Grundschule mit festen Bezugspersonen zu einem größeren Schulsystem mit Fachlehrerprinzip (wie z.B. einer Gesamtschule) und dem damit verbundenen Wegfall der festen Bezugspersonen die Teilhabe am schulischen Lernen ermöglichen.
Um einen erfolgreichen Übergang der Schüler*innen in ein neues Schulsystem zu gestalten, fordert die GEW Dortmund:

  • weiterhin die Möglichkeit, dass die Bewilligung von Schulbegleitung über den Schulformwechsel bis zum Herbst auch weiterhin möglich gemacht und nicht kategorisch abgelehnt wird.