Fragenkatalog zur GEW-Info-Veranstaltung Schulbegleitung in Dortmund

Durch den Wegfall einer zentralen Anlaufstelle für Beantragungen ist die Vermittlung erschwert. Woher/Wie wissen Eltern, wo sie den Antrag stellen müssen? Die Erziehungsberatungsstelle ist nur für die Fälle des Jugendamtes zuständig. Ist eine zentrale Anlaufstelle (ähnlich wie SchuBiDo) zur Beantragung nicht trotzdem möglich?

Allgemeine Fragen

  • Können die Anträge digital frei zugänglich für Eltern zur Verfügung stehen?
  • Kann man zum jetzigen Zeitpunkt schon Vergleiche ziehen? Wie viele Anträge wurden bereits angefordert und versandt?
  • In der Vergangenheit haben in vielen Fällen Kolleg*innen bei der Beantragung der Schulbegleitung Eltern umfänglich unterstützt. Inwieweit ist schulische Unterstützung bei der Beantragung noch gewünscht? Und wie soll sie aussehen?
  • Gibt es Handlungsstrategien für Schule, wenn die Teilhabe des Kindes an Bildung gefährdet ist und Eltern aus unterschiedlichsten Gründen die Beantragung nicht selbstständig gewährleisten können oder wollen?
  • Welche Möglichkeiten hat das System Schule dann?
  • Welche Konsequenzen hat das für diese Kinder?
  • Wie sieht die Unterstützung der Eltern durch das Amt aus?
  • Können Beratungsmöglichkeiten für Eltern zentral aufgezeigt werden?
  • Wurden alle Eltern bezüglich des neuen Beantragungsverfahren schriftlich informiert?
  • Wie werden Übergänge (Kita/Schule, Primarstufe/Sek I, Förderschule/allgembild . Schule) unterstützt?
  • Wie wird zukünftig mit der Situation verfahren, wenn eine SB genehmigt ist, dann aber länger ausfällt? Gibt es wie in der Vergangenheit dann auch Vertretungslösungen?
  • Wie können Poollösungen aussehen?

Fragen an den FB 51

  • Müssen an einer "Budget-Schule" alle Anträge neu gestellt werden?
  • Bisher wurde die Erziehungsberatungsstelle immer losgelöst vom Jugendamt dargestellt. Warum wurde die Beantragung jetzt genau dort angedockt?
  • Sind die Erziehungsberatungsstellen personell dafür ausgelegt?
  • Wird die Entscheidung über eine Schulbegleitung nur nach Aktenlage entschieden oder finden auch Hospitationen in Schule statt?
  • Nehmen die Erziehungsberatungsstellen bereits Kontakt zur Schule auf?    
  • Wie wird der Aspekt der drohenden seelischen Behinderung nach §35a SGB VIII definiert?
  • Wie sehen die 6 Achsen zur Diagnose genau aus?    
  • Wird es zukünftig Hilfeplangespräche mit Beteiligung von Schule geben?
  • Bis wann müssen Eltern den Weg zur Beratungsstelle gefunden haben, so dass ein reibungsloser Übergang im nächsten Schuljahr gewährleistet ist?
  • Wie lange soll es dauern, ehe es zu einer SB kommt? Wie lange sollen die Verfahren in den Beratungsstellen laufen? Gibt es ein zeitliches Maximum bis zu einem Entscheid?

Fragen zum Schul-Fragebogen JA

Ein großer Teil der Angaben im Schulfragebogen des Jugendamtes ist scheinbar auf das Gemeinsame Lernen ausgelegt.

  • Wie soll die Förderschule mit diesen Fragen umgehen?
  • Inwieweit ist der Stundenumfang an sonderpädagogischer Expertise in Zeiten der Inklusion wichtig für die Beantragung einer Schulbegleitung?
  • Inwieweit spielt die Anzahl der Lehrpersonen und deren Wochenstunden im Gemeinsamen Lernen eine Rolle für die Beantragung?
  • Muss der Aspekt/Aufgabenbereich der Schulbegleitung zukünftig in den Förderplan mit aufgenommen werden?

Fragen FB 40

  • Gibt es konkrete Projektvorhaben zum Programm „Starke Bildung in Dortmund“
  • Wie unterstützen diese Projektvorhaben Kinder zur Teilhabe an Bildung, wenn sie außerhalb der Schule stattfinden