Die Neuregelung der Schulbegleitung kann die schulische Inklusion in Dortmund gefährden

Statement der GEW Dortmund

Jahrelang unterstützen mehr als 1000 „Schulbegleiter*innen“ Schüler*innen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen dabei, an Dortmunder Schulen erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.

Im Rahmen des Modellprojektes „SchuBiDo“ hatte die Stadt Dortmund Leistungen des Sozial-gesetzbuches und der Jugendhilfe zusammengefasst und dadurch praxisorientiert betroffenen Schüler*innen als auch den Schulen Hilfe bei der Umsetzung der schulischen Inklusion gege-ben. Modellprojekte, wie Budgetschulen an Standorten mit hohen Bedarfen an Schulbeglei-tung, gaben den Schulen die Möglichkeit die Schulbegleitungen zielführend in den Klassen einzusetzen. Die Bedarfe wurden von SchuBiDo erkannt und es wurden Lösungen gesucht. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil in den Schulen, um eine inklusive Bildung aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und somit auch der Bildungsregion Dortmund in seiner Vorreiterrolle im Bereich der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems gerecht zu werden.

Martin Roth,GEW Dortmund,stellt dazu fest: „Hilfen in der Hofpause, die Organisation des Arbeitsplatzes, Unterstützung zur Teilhabe am Unterrichtsgeschehen, bei Ausflügen oder im Bereich der Hygiene sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen unerlässliche Unterstüt-zungen, ohne die eine erfolgreiche Beschulung sehr schwierig umzusetzen sein wird.‘“

Durch die gesetzlich geänderten Voraussetzungen des Bundesteilhabegesetzes musste die Schulbegleitung nun auch in Dortmund neu geregelt werden. Die Änderungen bei der Finanzierung und Organisation der „Schulbegleitung“ wurden bereits in Schulleitungs-Informationsveranstaltungen für Grund- und Förderschulen seitens der Stadt-vertreter*innen beschrieben und führten zu vielen Fragen, die nicht geklärt werden konnten.

Anlass für die GEW Dortmund, dieses Thema in einem weiteren Kreis am 10.05.21 mit Vertreter*innen der Stadt Dortmund und über 90 Teilnehmer*innen zu diskutieren.
Die Befürchtungen, dass es zu einer massiven Reduzierung der genehmigten Schulbeglei-ter*innen kommt, wurden auch hier nicht ausgeräumt. Frau Dr. Frenzke-Kulbach vom Jugend-amt und Herr Hagedorn vom Schulamt beschrieben den teilnehmenden Lehrer*innen, wie die Stadt Dortmund nun die Antragstellung und Organisation der Schulbegleitung völlig neu struk-turieren will. Dabei blieben viele Fragen offen, auf beschriebene Ängste, dass viele betroffene Eltern kaum in der Lage sein werden, die Anträge auf Schulbegleitung selbstständig zu stellen, gab es seitens der Stadtvertreter*innen keine zufriedenstellenden Antworten.


So bleibt aus Sicht der GEW Dortmund, dass eine zu erwartende Reduzierung der geneh- migten Schulbegleitungen für viele Schüler*innen eine Gefährdung der schulischen Inklusion bedeuten könnte und auch zu mehr Sanktionen und Ordnungsmaßnahmen führen könnte, die genau die Kinder treffen könnte, die am meisten Unterstützung benötigen.
Die neu geschaffene dritte Säule der Stadt „Starke Bildung in Dortmund“ wird diese Proble- matik nicht auffangen können, da es sich hierbei nicht um Unterstützung im Unterricht handelt, die manche Kinder benötigen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können.

Birgitta Scholtenvon der GEW Dortmund formuliert es deutlich: „Die Corona-Pandemie trifft grundsätzlich schon die Menschen, die sozial benachteiligt sind, in dieser Stadt am meisten. Eine Reduzierung der Schulbegleitungen durch ein nicht barrierefreies Antragsverfahren führt zu weiteren Ungleichheiten und muss vermieden werden.

Deshalb fordert die GEW Dortmund die Stadt auf, die Sorgen und Ängste der Schulen, allen Kindern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen zu können, ernst zu nehmen und Wege zu finden, die durch „SchuBiDo“ bereits geschaffene Grundqualität in der inklusiven Bildung weiter zu gewährleisten.“ Hierzu muss die Stadt die Bedürfnisse der Kinder ernst nehmen, mit den Schulen ins Gespräch gehen, um gemeinsam gute Lösungen zu finden – für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt!“